Vorbereitet sein
Ab 2025 treten wichtige Änderungen für Gastronomen in Kraft: Die Kassenmeldepflicht fordert die Meldung aller Kassensysteme bei den Finanzbehörden. Die E-Rechnungspflicht verpflichtet zur Annahme und Verarbeitung von Rechnungen in einem speziellen Format und der TSE-Tausch wird für manche notwendig, da viele Sicherheitszertifikate ablaufen.
Diese Neuerungen erfordern eine rechtzeitige Vorbereitung. Wir bei Gewinnblick lassen Euch Kunden nicht allein – wir unterstützen Euch und sorgen dafür, dass Ihr alle Anforderungen fristgerecht erfüllt.
Worum geht's?
FAQs
Kassenmeldepflicht
Kassen vor 01.07.2025: Meldung bis 31.07.2025
Kassen nach 01.07.2025: Meldung innerhalb 1 Monats
Name & Steuernummer
Art der technischen Sicherheitseinrichtung (Zertifizierungs-ID, Seriennummer)
Art des Kassensystems
Anzahl & Seriennummer der Kassen
Anschaffungsdatum
Datum der Außerbetriebnahme
Ja, alle Kassensysteme müssen gemeldet werden. Mit Ausnahme von Taxametern.
Ja, egal ob gekauft oder gemietet/geleast oder gar geschenkt müssen angemeldet sein/werden.
Alle nicht verwendeten Geräte, ob entsorgt, verkauft, etc., müssen abgemeldet werden.
Euer Kontakt
Nehmt bereits jetzt schon Kontakt zu Euren betreuenden Standorten auf und sichert Euch ein passendes Beratungsgespräch. Euer Digitalisierungsexperte steht Euch gerne zur Seite.