Zukunftssicher in 2025

Kassenmeldepflicht, E-Rechnung und TSE-Tausch

Vorbereitet sein

Ab 2025 treten wichtige Änderungen für Gastronomen in Kraft: Die Kassenmeldepflicht fordert die Meldung aller Kassensysteme bei den Finanzbehörden. Die E-Rechnungspflicht verpflichtet zur Annahme und Verarbeitung von Rechnungen in einem speziellen Format und der TSE-Tausch wird für manche notwendig, da viele Sicherheitszertifikate ablaufen.

Diese Neuerungen erfordern eine rechtzeitige Vorbereitung. Wir bei Gewinnblick lassen Euch Kunden nicht allein – wir unterstützen Euch und sorgen dafür, dass Ihr alle Anforderungen fristgerecht erfüllt.

Worum geht's?

  • Kassenmeldepflicht: Die Kassenmeldepflicht 2025 betrifft die Gastronomie und schreibt die ordnungsgemäße Nutzung elektronischer Kassensysteme vor.
  • E-Rechnungspflicht: Die E-Rechnungspflicht tritt am 01.01.2025 in Kraft und betrifft Unternehmen in Deutschland. Sie wird durch das Bundesfinanzministerium geregelt und bringt Übergangsfristen von sechs Monaten für Großbetriebe und 24 Monaten für Kleinstbetriebe (unter 800.000 EUR Umsatz) mit sich.
  • TSE Tausch: Ab 2025 laufen die Sicherheitszertifikate vieler TSEs ab, was einen Austausch erfordert.
  • Gewinnblick: Wir unterstützen Dich

Kassenmeldepflicht

Diese Vorschrift dient dazu, Steuerhinterziehung zu verhindern und die Transparenz der Einnahmen zu erhöhen.

Rechtliche Grundlage

Die Kassenmeldepflicht ist Teil des Kassengesetzes, das seit 2020 in Kraft ist. Ziel ist es, die Manipulation von Kassensystemen zu verhindern und so die Steuerehrlichkeit zu fördern.

Pflichten für Gastronomen

Mit dem Servicevertrag zu noch mehr Gewinnblick-Leistungen.

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Zertifizierung: Die TSE muss von einer zertifizierten Stelle zugelassen sein.

  • Datenaufbewahrung: Alle Kassendaten müssen für zehn Jahre digital gespeichert werden und im Prüfungsfall verfügbar sein.

Wichtige Termine und Fristen
  • 01.01.2025: Beginn des Mitteilungsverfahrens.

  • 01.07.2025: Meldepflicht für neue Kassensysteme innerhalb eines Monats nach Anschaffung.

  • 31.07.2025: Deadline für die Meldung von Kassensystemen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden.

Meldepflicht und Ausnahmen
  • Keine Ausnahmen: Alle Kassensysteme müssen gemeldet werden, mit Ausnahme von Taxametern.

  • Gleiche Behandlung: Gemietete und geleaste Kassensysteme sind meldepflichtig wie gekaufte.

Meldeverfahren
  • Elektronische Meldung: Die Meldung erfolgt digital über "Mein ELSTER", ERiC-Schnittstelle, Upload einer XML-Datei auf www.elster.de oder DATEV MeinFiskal Schnittstelle.

Verantwortlichkeiten
  • Unternehmerpflicht: Die Meldung der Kassensysteme liegt in der Verantwortung des Unternehmers, eine Bevollmächtigung ist möglich.

  • Unterstützung: Gastronomen können Unterstützung durch Kassenhändler, Hersteller oder Steuerberater in Anspruch nehmen.

Allgemeine Hinweise
  • Fristwahrung: Unternehmer sollten die Fristen nicht verpassen.

  • Dokumentation: Notwendige Informationen zur Meldung finden sich oft auf dem Kassenzettel.

E-Rechnungspflicht

Wichtige Hinweise
  • E-Rechnungsformat: Eine PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung. Erforderlich ist das X-Rechnungsformat.

  • Empfang: Für den Empfang reicht ein E-Mail-Postfach des Empfängers aus.

Technische Unterstützung
  • Cloud-Nutzung: Kunden, die unsere Cloud-Services und den Software-Pflegevertrag nutzen, sind stets rechtssicher und erfüllen die Anforderungen automatisch.

DSVFINKA – Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme
  • Ziel: Sicherstellen von Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Kassendaten.

  • Erweiterungen ab 2025: Mehr Detailtiefe, neue Datenelemente und erweiterte Schnittstellenanforderungen.

TSE Tausch

Erklärung
  • Sicherstellung der Manipulationssicherheit: TSEs garantieren die unveränderbare und nachvollziehbare Aufzeichnung von Kassenvorgängen.

  • Vermeidung von Steuerhinterziehung: TSEs erhöhen die Transparenz und verhindern Manipulationen bei Kassendaten.

  • Zeitlich begrenzte Zertifikate: TSE-Zertifikate sind nur für fünf Jahre gültig.

  • Gesetzliche Verpflichtung: Nach Ablauf des Zertifikats ist der Einsatz der alten TSEs nicht mehr erlaubt.

  • Rechtliche und finanzielle Risiken: Ein rechtzeitiger TSE-Tausch ist notwendig, um gesetzeskonform zu bleiben und Strafen zu vermeiden.

Gewinnblick

Gewinnblick steht Euch bei den bevorstehenden Änderungen zur Seite und bietet umfassende Unterstützung an.

Dienstleistungen

Die angebotenen Dienstleistungen geben wir in Kürze bekannt, sobald alle relevanten Informationen und Details vom Bund bekanntgegeben wurden.

Newsletter

Wir empfehlen allen, sich für unseren Newsletter anzumelden, damit Ihr keine Informationen und Updates zu den Neuerungen verpasst

Betreuende Standorte

Wendet Euch gerne an Eure betreuenden Standorte und sichert Euch direkt einen Beratungstermin. Somit seid Ihr für die Neuerungen ab 2025 bestens vorbereitet.

FAQs

Kassenmeldepflicht

  • Kassen vor 01.07.2025: Meldung bis 31.07.2025

  • Kassen nach 01.07.2025: Meldung innerhalb 1 Monats

  • Name & Steuernummer

  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung (Zertifizierungs-ID, Seriennummer)

  • Art des Kassensystems

  • Anzahl & Seriennummer der Kassen

  • Anschaffungsdatum

  • Datum der Außerbetriebnahme

Ja, alle Kassensysteme müssen gemeldet werden. Mit Ausnahme von Taxametern.

Ja, egal ob gekauft oder gemietet/geleast oder gar geschenkt müssen angemeldet sein/werden​.

Alle nicht verwendeten Geräte, ob entsorgt, verkauft, etc., müssen abgemeldet werden.

Euer Kontakt

Nehmt bereits jetzt schon Kontakt zu Euren betreuenden Standorten auf und sichert Euch ein passendes Beratungsgespräch. Euer Digitalisierungsexperte steht Euch gerne zur Seite.

Sehen, was wirklich zählt.